Urlaubssemester

Anzahl der Urlaubssemester insgesamt: jeder Studierende kann bis zu 4 Urlaubssemester (Immatrikulationsordnung) beantragen. für Erziehungsberechtigte können pro Kind 2 Urlaubssemester zusätzlich ermöglicht werden. Bei Auftreten  besonderer Schwierigkeiten (schwere Erkrankung des Kindes oder des Elternteils) kann diese frist erweitert werden. Studierende Eltern können unter Vorlage des Familienpasses mehr als 2 Urlaubssemester nacheinander beantragen. Regelungen zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen während eines Urlaubssemesters finden sich in den für den jeweiligen Studiengang gültigen Studien-und Prüfungsordnungen.

Letzte Änderung: 01.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster