Familienpass

Der Familienpass kann von Studierenden mit Erziehungsaufgaben beantragt werden. Er enthält alle unten stehenden Regelungen

Die Vereinbarkeit von Studium und Familienpflichten stellt Mütter und Väter immer wieder vor Herausfordeurngen. Die OVGU hat einige organisatorische Regelungen getroffen, die die eine Studium mit Familie unterstützen. Grundsäztlich raten wir allen Studierenden mit Familienpflicten den Familienpass zu beantragen. Er enthält wichtige Regelungen zu Studium, Praktika und Prüfungen. Weitere Erläuterungen dazu finden SIe in den einzelnen FAQ-Einträgen

Der Familienpass soll Studierenden mit Erziehungspflichten eine organisatorische Hilfe anbieten, um das Studium erfolgreich bewältigen zu können. Unter Vorlage des Familienpasses können begründete Abweichungen vom Regelstudium/ Regelstudienverhalten vereinbart werden.

Folgende Regelungen können nach Vorlage des Familienpasses getroffen werden:

  • Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und somit eine verlässliche Planung des Studiums
  • Veränderung der Leistungsnachweise für Lehrveranstaltungen
  • Individuelles Teilzeitstudium
  • Praktika
  • Anspruch auf Urlaubssemester
  • Abnahme von Prüfungsleistungen
  • Die Erteilung einer Parkgenehmigung
  • Der Erwerb eines "Kinderessens"

Weitere Ausführungen und Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen finden Sie in den FAQ-Einträgen auf dieser Seite.

Der Familienpass kann Studierenden mit Familienpflichten im Campus Service-Center ausgestellt werden. Das Informationsheft zum Familienpass sowie der zugehörige Antrag gibt es bei der Referentin für Familie im Büro für Gleichstellung und Familie und bei allen dezentralen Familienbeauftragten oder hier zum Download..

Letzte Änderung: 22.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster