Wann kann ich an der OVGU ein Teilzeitstudium aufnehmen? Wie und wo muss ich das beantragen?
Ein Teilzeitstudium kann an der OvGU beantragt werden, wenn die oder der Studierende aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu absolvieren. Grundsätzlilch können alle Studierenden unter Angabe von Gründen zum Teilzeitstudium zugelassen werden. Die Genehmigung erfolgt durch den für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.Wichtige Gründe, ein Teilzeitstudium zu beantragen sind u.a.: Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr und/ oder die Pflege und Betreuung von kranken und hilfebedürftigen Familienangehörigen.
Nach der Genehmigung des Teilzeitstudiums führt der oder die Studierende ein Beratungsgespräch mit dem für den Studiengang zuständigen Fachstudienberater. Im Ergebnis des Gespräches ist ein individueller Studienplan zu erstellen.
Die Rahmenordnung für ein individuelles Teilzeitstudium ist nachzulesen unter: