Habe ich Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kita, wenn ich im Urlaubssemester bin?
Eigentlich nicht! Studierende im Urlaubssemester gelten als "inaktive Studierende" auch wenn sie weiterhin einzelne Veranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen. Die Elternbeitragsstelle des Jugendamtes geht davon aus, dass das "Dienstverhältnis" mit der Uni ruht und deshalb nur ein Anspruch auf einen Halbtagsplatz besteht. Das "Dienstverhältnis" ist gleich zusetzen mit dem einer Beschäftigten in Elternzeit.
Aber: Wer als OvGU-Studierender ins Urlaubssemester geht und einen Ganztagsbetreuungsplatz für seine Tochter oder seinen Sohn benötigt, kann sich an die Familienbeauftragte der Uni wenden. Ein erklärendes Schreiben an die Verwaltung der Stadt hat schon in dem einen oder anderen Fall eine Änderung des Bescheides bewirkt!